Meldung über Arbeitsunfähigkeit
Eine Person gilt dann als arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit ihre bis dahin ausgeführte Tätigkeit nicht ausüben kann bzw. die Gefahr besteht, dass sich sein Gesundheitszustand bei Ausübung der Tätigkeit verschlimmert. Von Arbeitsinfähigkeit spricht man auch, wenn es absehbar ist, dass sich durch eine Krankheit der Gesundheitszustand der Person zu einem späteren Zeitpunkt verschlechern wird. Arbeitsunfähigkeit liegt auch bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben vor. Um zu große körperliche Belastungen zu vermeiden, muss die Wiederangewöhnung der Arbeitstätigkeit schrittweise erfolgen.
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht Arbeitsunfähigkeit dem dem Versicherer unverzüglich zu melden.
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