Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung muss auf jeden Fall schriftlich eingereicht werden. Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse muss die Kündigung bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats eingereicht werden. Der Versicherungsnehmer muss seiner neuen Krankenkasse mindestens 18 Monate lang treu bleiben (Bindungsfrist). Bei Beitragserhöhung besteht außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn das Bruttojahreseinkommen die Jahresentgeltgrenze überschreitet oder der Schritt in die Selbstständigkeit gewagt wird, wird man versicherungsfrei und und kann in die private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des übernächsten Kalendermonats vorgenommen werden.
Kündigung der privaten Krankenversicherung (nach dem Versicherungsnehmer)
Der Vertrag kann zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Wenn die Beiträge erhöht werden, besteht bis zum Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentliches Kündigungsrecht.
- Ablehnung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang (Kontrahierungszwang)
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist (Antragsfrist, Bindefrist)
- Anwartschaftsversicherung
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- Arbeitgeberwechsel
- Auskunftspflicht
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Doppelversicherung (Mehrfachversicherung)
- Ehegattennachversicherung
- Einmalbetrag
- Eintrittsalter
- Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbeträge (für Arzneimittel)
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
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- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip (private Krankenversicherung)
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Landwirt
- Leistungsbeschränkungen
- Materieller Versicherungsbeginn
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung (Doppelversicherung)
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rückstellungen (Deckungsrücklagen)
- Rücktransport
- Rücktritt
- Sachleistungsprinzip
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstständige
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Umlageverfahren
- Untersuchungspflicht
- Versicherungspflicht
- Versicherungsjahr