Familienversicherung
Durch die Familienversicherung können der Ehepartner und die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Dies ist an die Bedingung gebunden, dass das monatliche Gesamteinkommen des Ehegatten und der Kinder ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet.
Für Kinder gelten folgende Altersgrenzen:
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres, wenn die Person nicht erwrbstätig ist
- Bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Person eine Schule oder Hochschule besucht oder sich in der Berufsausbildung befindet
- über das 25 Lebensjahr hinaus, wenn wegen der Erfüllung des Wehr- oder des Zivildienstes die Schul-, Hochschul- bzw. die Berufsausbildung verzögert oder unterbrochen werden musste
- ohne Altersgrenze, wenn der Versicherungsnehmer wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht dazu fähig ist, für sich selbst zu sorgen
Es besteht kein Anspruch auf Familienversicherung wenn:
- ein Elternteil nicht Mitglied der GKV ist
- das Einkommen eines Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und das des Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils immer überschreitet
- Ablehnung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang (Kontrahierungszwang)
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist (Antragsfrist, Bindefrist)
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip)
- Arbeitgeberwechsel
- Auskunftspflicht
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Doppelversicherung (Mehrfachversicherung)
- Ehegattennachversicherung
- Einmalbetrag
- Eintrittsalter
- Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbeträge (für Arzneimittel)
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip (private Krankenversicherung)
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Landwirt
- Leistungsbeschränkungen
- Materieller Versicherungsbeginn
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung (Doppelversicherung)
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rückstellungen (Deckungsrücklagen)
- Rücktransport
- Rücktritt
- Sachleistungsprinzip
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstständige
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Umlageverfahren
- Untersuchungspflicht
- Versicherungspflicht
- Versicherungsjahr