Erziehungsurlaub
Der Erziehungsurlaub wurde durch das Bundeserziehungsgeldgesetz am 1.1.1986 eingeführt. Nach dieser Regelung haben Eltern einen Anspruch auf Erziehungsurlaub für 12 Monate ab Geburt des Kindes. Nach der Einführung wurde der Erziehungsurlaub im Laufe der Jahre mehrmals verlängert und beträgt derzeit 3 Jahre. Seit dem 1.1.2001 wurde der Begriff Erziehungsurlaub durch den Begriff Elternzeit ersetzt.
Die Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder zusammen genommen werden. Falls sie unmittelbar nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber 6 Wochen vorher einen Antrag stellen. Er muss auch mitteilen, für welche Zeiten er innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit nimmt. Der Arbeitgeber darf dem Angestellten, der Elternzeit in Anspruch nimmt, nicht kündigen.
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