Auskunftspflicht
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsgesellschaft über jedes Geschehen und Detail in Kenntnis zu setzen, das dieses zur Feststellung der Leistungspflicht einfordert.
H1AFin
BAFin steht für "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen, die staatliche Behörde, die für die Beaufsichtigung der privaten Krankenversicherungen verantwortlich ist.
H1asistarif
Der Basistarif wird in der privaten Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 als eine Veränderung im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Er wird den bisherigen Standardtarif ersetzen und in etwa die gleichen Leistungen beinhalten, wie die gesetzliche Krankenkasse. Die Beiträge dürfen den den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Der Basistarif ist für die Personengruppen bedacht, die nach den neuen Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in der GKV nicht mehr versicherbar sind und aus finanziellen Gründen keinen "normalen" PKV Tarif wählen können. Für die Beitragskalkulierung sind nur das Eintrittsalter und das Geschlecht ausschlaggebend und es besteht Kontrahierungszwang.
H1efreiung von der Versicherungspflicht
Wenn man als Versicherter durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar versicherungspflichtig wird, dann hat man die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist dann möglich, wenn der Antrag auf die Befreiung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungsflicht gestellt wird. Die Befreiung kann nicht rückgängig gemacht werden, das heißt eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.
Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt bei Vertragsabschluss, der durch die Zusendung der Police oder der Annahmebestätigung schriftlich festgehalten wird (formeller Beginn). Einen Anspruch auf Leistungen hat der Versicherungsnehmer jedoch erst ab dem im Vertrag genanntem Zeitpunkt (technischer Beginn) und nach Ablauf der Wartezeiten (materieller Beginn).
H1eitragsanpassung
Die gesetzliche und private Krankenversicherung müssen die Leistungen für ihre Versicherten aus den Beiträgen finanzieren. Gelegentlich, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen, müssen Beitragserhöhungen vorgenommen werden. Gründe dafür sind: medizinischer Fortschritt, steigende Lebenserwartung usw.
H1eitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Gehalt bis zu dem in der gesetzlichen Versicherung Beiträge eingezahlt werden müssen. Die Gehaltsbestandteile die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, werden für die Beitragskalkulierung nicht mehr herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze war für lange Zeit identisch mit der Grenze bis zu der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht (Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze). Dieses Prinzip gilt seit 2003 nicht mehr.
H1eitragsberechnung
Die Beitragsberechnung erfolgt in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung anhand von verschiedenen Prinzipien.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Beitragskalkulation die Höhe des Einkommens, der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse und die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen (Solidaritätsprinzip).
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Betragsberechnung anhand folgender Faktoren: Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählte Tarifleistungen (Äquivalenzprinzip).
H1eitragslimitierung
In der privaten Krankenversicherung ist es möglich Beitragsanpassungen durch die Verwendung von Überschüssen zu limitieren.
H1elegarzt
Der Belegarzt ist ein Vertragsarzt, der nicht in einem Krankenhaus angestelt ist, aber die Erlaubnis dazu hat Patienten stationär und teilstationär in sogenannten Belegbetten zu behandeln. Ihm stehen alle Mittel und Einrichtungen des Krankehnauses zur Verfügung, er erhält aber keine Vergütung. Belegärzte müssen von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt werden und eine Erlaubnis vom Krankenhaus haben, in dem sie tätig sind. Zu den Leistungen eines Belegarztes zählen: persönliche Leistungen, der Bereitschaftsdienst für die Belegpatienten, die von ihm veranlassten und von Ärzten des selben Fachgebietes durchgeführten Leistungen im Krankenhaus, sowie die von ihm veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlichen Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
H1erufsunfähigkeit
Als berufsunfähig gilt die Person, die nach medizinischem Befund in ihrem bisherigen Beruf auf unbestimmte Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.
H1ezugsgröße
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie wird zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung herangezogen, zum Beispiel Anspruch auf Familienversicherung.
H1indefrist (Antragsbindefrist, Antragsfrist)
Die Bindefrist bezeichnet einen Zeitraum für den der Antragssteller an den Antrag gebunden ist. Der Vertrag ist nur dann gültig, wenn die Versicherung den Antrag innerhalb dieser Frist annimmt.
Bei der Krankenversicherung dauert die Bindefrist 6 Wochen. In der Regel beginnt sie mit der Antragsstellung, bei Aushändigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen jedoch erst nach Ablauf von 14 Tagen. In diesen 14 Tagen kann der Antragssteller von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
H1KK (Betriebskrankenkasse)
Die Betriebskrankenkassen sind Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden von einzelnen oder zusammengeschlossenen Unternehmen gegründet und betrieben. Die Mitglieder sind in erster Linie die Angestellten dieser Unternehmen, es können aber auch andere Personengruppen aufgenommen werden. Die geöffneten Betriebskrankenkassen sind teilweise bundesweit, teilweise nur in einigen Bundesländern tätig.
H1undesknappschaft
Die Bundesknappschaft war bis zum 01.04.2007 nur für im Bergbau tätige Personen geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist sie für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählbar.
- Ablehnung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang (Kontrahierungszwang)
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist (Antragsfrist, Bindefrist)
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip)
- Arbeitgeberwechsel
- Auskunftspflicht
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Doppelversicherung (Mehrfachversicherung)
- Ehegattennachversicherung
- Einmalbetrag
- Eintrittsalter
- Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbeträge (für Arzneimittel)
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip (private Krankenversicherung)
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Landwirt
- Leistungsbeschränkungen
- Materieller Versicherungsbeginn
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung (Doppelversicherung)
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rückstellungen (Deckungsrücklagen)
- Rücktransport
- Rücktritt
- Sachleistungsprinzip
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstständige
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialversicherung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Umlageverfahren
- Untersuchungspflicht
- Versicherungspflicht
- Versicherungsjahr